Das Ende eurer Ausbildung

Das müsst ihr zum Ende eurer Ausbildung wissen: automatische Beendigung und Kündigung

Ob man sich darauf freut oder nicht, meist kommt es schneller, als man denkt: das Ende eurer Berufsausbildung. Doch wann genau ist das eigentlich? In den meisten Ausbildungsverträgen ist der 31.08. als letzter Ausbildungstag angegeben, doch ganz so einfach ist es nicht immer.

Bei Bestehen der Abschlussprüfung vor Ende der vereinbarten Ausbildungszeit

Grundsätzlich endet eine Ausbildung mit dem Ablaufen des Ausbildungsvertrags. Wenn ihr jedoch schon vorher eure Abschlussprüfung besteht, endet das Ausbildungsverhältnis früher, nämlich an dem Tag, an dem das Bestehen der Prüfung bekanntgegeben wird (meist geschieht das am letzten Prüfungstag, an dem ihr in der Regel die praktische beziehungsweise mündliche Prüfung habt).

Danach solltet ihr, wenn ihr nach der Ausbildung nicht übernommen werden könnt oder wollt, nicht einfach in den Betrieb gehen und wie vorher weiterarbeiten. Dann schließt ihr nämlich durch sogenanntes „schlüssiges Handeln“ stillschweigend einen Arbeitsvertrag über eine Festanstellung mit eurem Arbeitgeber, den ihr dann fristgemäß wieder kündigen musst.

Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung

Wenn ihr eure Abschlussprüfung nicht besteht, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Enddatum, das im Ausbildungsvertrag steht, es sei denn, ihr beantragt eine Verlängerung eurer Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung.

Wenn bei Vertragsende keine Prüfungsergebnisse vorliegen

Können eure Prüfungsergebnisse erst bekanntgegeben werden, wenn laut Ausbildungsvertrag das Ausbildungsverhältnis bereits beendet ist, könnt ihr von eurem Ausbildungsbetrieb die Verlängerung des Vertrags verlangen.

Beendigung während der Ausbildung: die Kündigung

Nicht immer passen Azubi und Ausbildungsbetrieb zusammen. Eine Möglichkeit, wie die Ausbildung noch vor Vertragsende enden kann, ist eher unschön: die Kündigung. Während der Probezeit, die in eurem Ausbildungsvertrag vereinbart ist, können sowohl euer Ausbildungsbetrieb als auch ihr fristlos kündigen. Danach könnt ihr, wenn ihr die Ausbildung beenden oder den Ausbildungsberuf wechseln wollt, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Für euren Betrieb wird die Kündigung nach Ablauf der Probezeit schon schwieriger: Ihr dürft nur aus sogenannten „wichtigen Gründen“ gekündigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Verletzung der Berufsschulpflicht oder Diebstahl.

*Die gewählte männliche Form dient ausschließlich der Vereinfachung und gilt gleichermaßen auch für Arbeitnehmerinnen und Divers.

Gundolf Renze/Adobe Stock.