Die Ausbildung verlängern oder verkürzen
Wie und warum man die Zeit der Ausbildung verändern kann
Manchmal brauchen Azubis länger als die vorgegebene Ausbildungszeit, um die Abschlussprüfung zu bestehen oder sind schon früher als vorgesehen bereit dafür. Zum Glück gibt es die Möglichkeit, eure Berufsausbildung zu verlängern oder zu verkürzen.
Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung sind entweder berufliche Vorkenntnisse oder ein bestimmter Schulabschluss: In diesem Fall wird die verkürzte Ausbildungsdauer direkt im Ausbildungsvertrag festgehalten. Doch auch wenn eure Ausbildung bereits begonnen hat, könnt ihr sie noch verkürzen, wenn eure Leistungen überdurchschnittlich gut sind und das Ausbildungsziel durch eine Verkürzung nicht gefährdet wird. Dafür müsst ihr bei der zuständigen Kammer eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Euer Ausbildungsbetrieb und eure Berufsschule müssen eure guten Leistungen allerdings bestätigen. Außerdem müsst ihr beachten, dass jeder Ausbildungsberuf eine festgelegte Mindestausbildungszeit hat. Berufe mit einer Regelausbildungszeit von drei Jahren haben beispielsweise eine Mindestausbildungszeit von 1,5 Jahren. Sie könnten also höchstens um 1,5 Jahre verkürzt werden. Da ihr auch verschiedene Verkürzungsgründe kombinieren könnt, kann das durchaus möglich sein.
Wenn das Erreichen des Ausbildungsziels in Gefahr ist, zum Beispiel aufgrund von längeren Krankheitszeiten oder einer mangelhaften Ausbildung, habt ihr nach dem Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit, eure Ausbildung zu verlängern. Auch dieser Antrag muss bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Ebenfalls könnt ihr eure Berufsausbildung um bis zu ein Jahr verlängern, wenn ihr die Abschlussprüfung nicht besteht.
Das heißt, dass ihr im Notfall die Abschlussprüfung bis zu zwei Mal wiederholen könnt. Also keine Panik, wenn es nicht so läuft wie erhofft.