Die Arbeitszeit in der Ausbildung

Arbeitszeiten in der Ausbildung: Was ihr wissen müsst

Wann und wie lange ihr in eurem Ausbildungsbetrieb arbeiten müsst, bestimmt euer Arbeitgeber nicht alleine: Er muss sich hierbei an die Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und ggf. auch durch einen Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung halten. Entscheidend sind euer Alter und die Branche, in der ihr eure Ausbildung absolviert.

Arbeitszeiten für minderjährige Azubis

Wenn ihr noch nicht volljährig seid, gilt für euch das Jugendarbeitsschutzgesetz und ihr dürft maximal acht Stunden pro Tag beziehungsweise maximal 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Dabei muss eine Woche aus zwei Ruhetagen, die aufeinanderfolgen sollten, und fünf Arbeitstagen bestehen. An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nur in bestimmten Ausbildungsberufen, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft, dem Gaststättengewerbe oder in Pflegeheimen, beschäftigt werden. Dabei muss der Arbeitgeber dennoch immer die Fünf-Tage-Woche sicherstellen und darauf achten, dass mindestens zwei Samstage im Monat freibleiben. Wahrscheinlich werdet ihr aber von Montag bis Freitag arbeiten und am Wochenende freihaben.

Wichtig ist außerdem, dass zwischen Arbeitsende und –beginn immer eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden liegen und außerdem die Nachtruhe eingehalten werden muss. Das heißt, dass ihr nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten dürft. Aber auch hier gibt es in gewissen Branchen wieder Ausnahmen: Beispielsweise ist es zulässig, dass jugendliche Azubis im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr oder in Bäckereien und Konditoreien schon ab 5 Uhr arbeiten müssen.

Arbeitszeiten für volljährige Azubis

Seid ihr bereits 18 Jahre alt oder älter, gilt für euch das Arbeitszeitgesetz. Eure Arbeitszeit darf ebenfalls maximal acht Stunden am Tag betragen, kann jedoch unter bestimmte Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen beträgt elf Stunden, in bestimmten Berufen kann sie jedoch auf zehn Stunden verkürzt werden, zum Beispiel, wenn ihr eure Ausbildung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung absolviert.

In der Regel gilt außerdem die sogenannte Sonn- und Feiertagsruhe. Das bedeutet, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen arbeiten zu lassen. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn die Arbeit nicht an einem Werktag verrichtet werden kann: in Krankenhäusern oder Beherbergungsbetrieben zum Beispiel muss natürlich auch an Sonn- und Feiertagen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet sein.

Anrechnung der Berufsschule zur Arbeitszeit

Und wie sieht es aus, wenn ihr nicht im Betrieb, sondern in der Berufsschule seid? Hierfür muss euer Ausbildungsbetrieb euch freistellen und euch die Unterrichtszeit auf die Arbeitszeit anrechnen: Ein Schultag mit mindestens fünf Unterrichtsstunden zu jeweils 45 Minuten entspricht einem achtstündigen Arbeitstag und eine ganze Woche solcher Schultage entspricht demnach einer Arbeitswoche mit 40 Stunden.

Regelungen zur Pausenzeit

Bei all der Arbeit habt ihr euch natürlich auch eine Pause verdient! Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden stehen euch mindestens 30 Minuten Pause zu, ab neun Stunden Arbeitszeit 45 Minuten Pause. Die Pausen können auch aufgeteilt werden, müssen aber immer mindestens 15 Minuten lang sein. Länger als sechs Stunden dürft ihr also nicht ohne Unterbrechung durch eine Pause arbeiten.

Was ihr tun könnt, wenn euer Arbeitgeber gegen diese Regelungen verstößt

Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit wird immer im Ausbildungsvertrag festgehalten. Bevor ihr oder eure Eltern diesen unterschreibt, prüft also am besten, ob eure Arbeitszeit angemessen ist. Solltet ihr dann während der Ausbildung bemerken, dass euer Ausbildungsbetrieb sich nicht an die vereinbarte und rechtmäßige Arbeitszeit hält, könnt ihr euch an euren Ausbilder oder eure Ausbilderin oder die JAV wenden oder, wenn innerbetrieblich keine Lösung gefunden werden kann, an die zuständige Kammer.

Wenn ihr ohne Arbeitserfahrung in die Ausbildung startet, klingt eine 40- oder sogar 48-Stunden-Woche sicherlich erstmal wenig verlockend. Aber keine Sorge, man gewöhnt sich schnell daran und lernt, sich seine Zeit einzuteilen, sodass auch Freizeit nicht zu kurz kommt.

 

 

*Die gewählte männliche Form dient ausschließlich der Vereinfachung und gilt gleichermaßen auch für Arbeitnehmerinnen und Divers.

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